Gemeinde Gaißach
Bahnhofstr. 8, 83674 Gaißach
Tel. 08041 / 8047-10
info@gaissach.de
www.gaissach.de
Öffnungszeiten: |
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Mo. - Fr. | 08.00 - 12.00 Uhr |
Mo. | 13.00 - 18.00 Uhr |
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Gemeinde Gaissach | Online: http://gaissach.de/
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Alle bayerischen Behörden und sonstige bayerische öffentliche Stellen (z.B. Gemeinden, Landratsämter, Kreiskrankenhäuser), die personenbezogene Daten automatisiert verarbeiten, haben einen ihrer Beschäftigen zum behördlichen Datenschutzbeauftragten zu bestellen. Mehrere Stellen können gemeinsam einen ihrer Beschäftigten zum gemeinsamen Datenschutzbeauftragten bestellen.
Die behördlichen Datenschutzbeauftragten haben die Aufgabe, auf die Einhaltung der Vorschriften über den Datenschutz (Gesetze, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften) in der Verwaltung hinzuwirken. Gesetzlich besonders erwähnt sind folgende Aufgaben:
Name | Telefonnummer | Zimmer | Bemerkung |
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Annemarie Hartl | 08041 8047-16 | 5 | |
Johann Fischhaber | 08041 8047-13 | 5 |